Wildtiere – allgemein

Schädlingsvergrämung

 

 
Der Begriff "Wildtier" umfasst frei lebende (in freier Wildbahn), nicht zahme Tiere. Ein Teil der Wildtiere sind Kulturfolger (Hausmaus) oder sind, weil sie nicht ausweichen können, gezwungen in der Nähe des Menschen zu leben, da dieser den Lebensraum der Tiere zerstört oder durch Besiedlung in der Fläche reduziert hat. Die Ansprüche an ihren Lebensraum (Nahrung, Fortpflanzung, Schutz vor Feinden usw.) müssen dabei erfüllt sein.

Für den Menschen kann das eine Bereicherung sein, wie durch den Gesang von Singvögeln in Gärten und Parks oder problematisch werden, da manche Wildtiere wie Ratte, Maus, Marder, Waschbär, Graureiher, Ameise oder Borkenkäfer auf der Nahrungssuche oft Schäden verursachen. Andere stellen durch ihre Größe auch eine Gefahr für Haustiere dar (Wildschwein, Fuchs) oder sind gefährlich, weil sie Krankheiten (Fuchsbandwurm, Tollwut, Malaria) übertragen.

Wildtiermanagement
Wildtiermanagement umfasst Maßnahmen die Konflikte mit Wildtieren zu lösen helfen und bezieht sich meist auf Tätigkeiten bei der Wiederansiedlung von verschwundenen Arten (Braunbär, Wolf, Luchs, Biber). Die Tierpopulation wird beobachtet und der Lebensraum, wenn möglich, den Bedürfnissen der Tiere angepasst. Ist das nicht möglich, werden die Tiere umgesiedelt. Der Bestand von vielen Wildtieren ist stark gefährdet und in Siedlungsgebieten des Menschen sind bereits einige Arten ausgestorben bzw. verschwunden.

WWF
Der World Wide Fund for Nature war eine der Organisationen, die als Erste auf diese Gefährdung aufmerksam gemacht hatten. Die Folge war das Schaffen von Schutzgebieten für Wildtiere und die Wiedereinbürgerung gefährdeter Arten. Inzwischen wird der Umgang mit Wildtieren durch Naturschutzgesetze geregelt.

In Deutschland gilt die „Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten“ (Bundesartenschutzverordnung). Alle durch diese Verordnung geschützten Tiere sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Bleibt keine andere Möglichkeit als Wildtiere zu vergrämen oder zu töten, muss das immer in Einklang mit dem Tierschutzgesetz stehen.

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